Die Rechnung auf Papier: Ein Auslaufmodell Vieles spricht dafür, die konventionellen Rechnungen in Papierform durch den elektronischen Rechnungsversand per E-Mail oder Fax (auch E-Billing, eBilling oder eInvoice genannt) zu ersetzen. Was es damit auf sich hat und wie Sie die Vorgaben des §14 Abs 3 UStG für sich als Versender oder Empfänger von Rechnungen nutzen zeigen wir Ihnen gerne auf dieser Seite. Nutzen Sie unsere Erfahrung: Als einer der ersten E-Billing-Dienstleister in Deutschland haben wir elektronische Rechnungen bereits im Jahr 2005 gesetzeskonform versendet.Wir freuen uns auf Ihre Projekt-Anfragen! | | News: 01.07.09 yourIT stellt einen ROI-Rechner für E-Billing online ![]() mehr... 07.04.06 yourIT erhält den Innovationspreis 2006 ![]() mehr... |
per E-Mail oder Fax (auch E-Billing, eBilling oder eInvoice genannt) zu ersetzen. Was es damit auf sich hat und wie Sie die Vorgaben des §14 Abs 3 UStG für sich als Versender oder Empfänger von Rechnungen nutzen zeigen wir Ihnen gerne auf dieser Seite. Nutzen Sie unsere Erfahrung: Als einer der ersten E-Billing-Dienstleister in Deutschland haben wir elektronische Rechnungen bereits im Jahr 2005 gesetzeskonform versendet.




